
Kosten für Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Es besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker kosten abzuschließen. Bei Privatversicherten richtet sich die Höhe der Rückerstattung nach dem vereinbarten Tarif.
Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie einen großen Vorteil, denn in diesem Fall entfällt die Beantragung der Kostenerstattung bei der Krankenkasse und somit eine Befunderstellung. Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern alle gesetzlichen und viele private Krankenkassen einen psychologischen Befund mit Angabe einer psychischen Störung (die in Ihre Akte registriert wird).
Somit umgehen Sie diese Angabe auch bei einer Selbstauskunft gegenüber Versicherungen ( z. B. private Krankenversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen und dann ggf. einen Abschluss ablehnen oder deutlich höhere Beiträge ansetzen können.
Das Umgehen einer Selbstauskunft über eine Psychotherapie kann auch bei der Bewerbung bei verschiedenen Institutionen (z. B. öffentlicher Dienst) wichtig sein.
Selbstzahler können Coaching-Kosten nach § 10 EstG in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.